Zusätzlich zur gastgewerblichen Einzelbewilligung muss der Veranstalter gemäss Artikel 66 und 67 der Kantonalen Strassenverkehrsverordnung das Formular Meldung einer Veranstaltung bei der Gemeindeschreiberei einreichen. Die Gemeindeschreiberei prüft die Meldung und leitet sie anschliessend an die Kantonspolizei Bern in Schwarzenburg weiter.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kantonspolizei Bern.

