Gemeindeschreiberei

Gemeindeschreiberei2024-06-10T16:58:12+02:00

Die Gemeindeschreiberei ist Ihre erste Anlaufstelle und ist das Sekretariat des Gemeinderates. Die Aufgaben der Gemeindeschreiberei sind sehr vielfältig; die Protokollführung der Gemeinderatssitzungen sowie der Gemeindeversammlungen gehören ebenso zu den Aufgaben, wie das Behandeln von Gastgewerblichen Einzelbewilligungen oder die Bewirtschaftung des Fundbüros.

Die Einwohner- und Fremdenkontrolle, sowie das Tourismusbüro sind Bereiche der Gemeindeschreiberei.

Ansprechpersonen

Dienstleistungen

Abstimmungen und Wahlen2023-03-14T15:02:55+01:00

Die Gemeindeverwaltung organisiert die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde. Ebenfalls ist sie zuständig für die Führung des Stimmregisters.

Abstimmungen

Die kommunalen Abstimmungen finden jeweils an den Gemeindeversammlungen statt.

Die nächsten Abstimmungstermine der kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sowie Informationen zu aktuellen Abstimmungsergebnissen finden Sie auf der Webseite der Staatskanzlei des Kantons Bern. Für die Abstimmungen bietet die Gemeindeverwaltung jeweils einen Stimmausschuss auf. Die Mitglieder des Stimmausschusses werden angeschrieben sowie im amtlichen Teil des Anzeigers publiziert. Die Publikation ist ebenfalls unter Aktuelles zu finden.

Wahlen

Die kommunalen Wahlen finden jeweils an den Gemeindeversammlungen statt.

Die Termine der nächsten kantonalen und eidgenössischen Wahlen sowie Informationen zu aktuellen Wahlergebnissen finden Sie auf der Webseite der Staatskanzlei des Kantons Bern. Für Wahlen besteht ein fester Wahlausschuss.

Abstimmungs- und Wahllokal

Standort: Dorf 67, 3158 Guggisberg, 1. Stock

Öffnungszeiten:

Sonntag, 10.00 – 12.00 Uhr

Elementarschäden2023-02-06T12:38:37+01:00

Die Vorgehensweise bei Elementarschäden finden Sie auf der Webseite des Fondssuisse. Bei Unklarheiten können Sie sich bei der Gemeindeschreiberei melden.

Fundbüro2023-03-08T15:09:19+01:00

Im Gemeindegebiet Guggisberg werden Gegenstände verloren. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurück zu erhalten.

Gegenstand gefunden

Übersteigt der Wert der Fundsache offensichtlich den Betrag von CHF 10.00 ist die Finderin / der Finder verpflichtet, den Fund bei der Gemeindeschreiberei anzuzeigen. Wird die Sache an den Eigentümer / die Eigentümerin zurückgegeben, so hat die Finderin / der Finder Anspruch auf ca. 10% des Wertes des Fundgegenstandes.

Kann eine Fundsache nicht an die Eigentümerin / den Eigentümer zurückgegeben werden, so erwirbt die Finderin / der Finder nach fünf Jahren die Sache zu Eigentum. Sie / Er kann darauf verzichten, dass ihr / ihm die nicht abgeholte Fundsache zurückgegeben wird. Persönliche Gegenstände wie Schlüssel usw. werden nicht der Finderin / dem Finder überlassen.

Gegenstand verloren

Verloren gegangene Gegenstände können Sie bei der Gemeindeschreiberei melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.

Gastgewerbliche Einzelbewilligungen2024-04-25T10:17:42+02:00

Werden bei einem öffentlichen Anlass Getränke und/oder Speisen verkauft, muss eine gastgewerbliche Einzelbewilligung eingeholt werden.

Im Zuge der Einführung der digitalen Bewilligungsverfahren der Regierungsstatthalterämter freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort die Gesuche um Gastgewerbliche Einzelbewilligungen für Veranstaltungen online eingereicht werden können.

Für die Erfassung eines Gesuch um Gastgewerbliche Einzelbewilligungen benötigen Sie ein BE-Login. Sofern Sie noch kein BE-Login besitzen, können Sie hier eines erstellen.

Anleitung Gesuchserfassung

Wir freuen uns darauf, Ihr Gesuch zukünftig möglichst online entgegen zu nehmen. Sollte eine digitale Einreichung nicht möglich sein, steht Ihnen die Einreichung in Papierform nach wie vor zur Verfügung.

Das ausgefüllte Gesuch ist spätestens 20 Tage (bei Grossanlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage sowie bei Veranstaltungen im Wald spätestens 90 Tage) vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Anschliessend leiten wir das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter, welches für die Erteilung der Bewilligung zuständig ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes.

Zusätzlich zur gastgewerblichen Einzelbewilligung muss der Veranstalter das Formular Meldung einer Veranstaltung bei der Gemeindeschreiberei einreichen. Weitere Informationen finden Sie beim Register Meldung einer Veranstaltung.

Guggisblatt2023-02-27T11:05:32+01:00

Das Guggisblatt ist die Gemeindezeitschrift von Guggisberg und erscheint jeweils im Mai und im November.

Abonnement
Für CHF 15.00 pro Jahr stellen wir Ihnen beide Ausgaben zu. Ihre Bestellung (mit Name und Adresse) wird auf der Gemeindeschreiberei gerne entgegengenommen.

Inserate
Das Guggisblatt möchte auch für Inserate Raum bieten. Bei Interesse können Sie mit Barbara Wyssenbach Kontakt aufnehmen: barbara.wyssenbach@guggisberg-be.ch

Es gelten folgende Preise:

Format Preis
1 Seite CHF 240.00
1/2 Seite CHF 120.00
1/4 Seite CHF 60.00
1/8 Seite CHF 30.00

 

Anlässe
Im Guggisblatt besteht jeweils die Möglichkeit die Veranstaltungen in der Gemeinde Guggisberg zu veröffentlichen. Die Veranstaltungen können Benjamin Steffen (Redaktion) gemeldet werden: guggisblatt@guggisberg-be.ch

Damit in der Ausgabe vom Mai die Termine bis und mit November gedruckt werden, bitten wir Sie, diese bis spätestens Ende März mitzuteilen. Damit in der Ausgabe vom November die Termine ab Dezember bis und mit Mai gedruckt werden, bitten wir Sie diese bis spätestens Ende September mitzuteilen.

Redaktionelles
Benjamin Steffen
guggisblatt@guggisberg-be.ch

Hundewesen2023-03-09T09:43:04+01:00

Die Hundetaxe beträgt CHF 30.00 pro Hund.

Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen / Hundehalter, die am 1. August in der Gemeinde Guggisberg Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag 6 Monate oder älter ist.

Neu erworbene Hunde sind bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Bitte weisen Sie uns hier die AMICUS-Unterlagen vor. Falls der Hund noch nicht bei AMICUS registriert ist, muss ein Tierarzt aufgesucht werden. Der Tierarzt implantiert dem Hund einen Microchip und registriert das Tier.

Hundehalterinnen / Hundehalter, die einen Hund nicht mehr besitzen, sind ebenfalls gebeten, diesen bei AMICUS (Tel. 0848 777 100 / info@amicus.ch / www.amicus.ch) sowie bei der Gemeindeschreiberei abzumelden. Teilen Sie uns jeweils auch sämtliche Änderungen Ihrer Personendaten mit.

Mahlzeitendienst2023-10-22T12:33:29+02:00

Der tägliche Mahlzeitendienst, der durch die Gemeinde Guggisberg organisiert wird, trägt dazu bei, dass Sie trotz Ihrer Beschwerden oder Krankheit im eigenen Haushalt verbleiben können.

Das Hotel-Restaurant Sternen in Guggisberg kocht die warmen Mahlzeiten, welche von ehrenamtlichen Fahrerinnen / ehrenamtlichen Fahrern an die Bezüger geliefert wird.

Anmeldungen und Abmeldungen vom Mahlzeitendienst können Sie bei
Sabina Bütikofer, Tel. 031 735 55 29 / 079 826 03 94
tätigen. Bei Ferienabwesenheiten von Sabine Bütikofer können Sie sich bei der Gemeindeschreiberei Guggisberg melden.

Haben Sie Interesse eine ehrenamtliche Fahrerin / ein ehrenamtlicher Fahrer zu werden, dann können Sie sich bei
Sabina Bütikofer, Tel. 031 735 55 29 / 079 826 03 94
melden.

Aktuelle Publikationen finden Sie unter Aktuelles.

Marktwesen2023-03-20T16:56:40+01:00

Für sämtliche organisatorische Angelegenheiten betreffend dem Marktwesen ist der Marktchef Bruno Bracher zuständig.

Tel.: 031 735 55 27 / 079 208 53 58
E-Mail: m.b.bracher@bluewin.ch

Schafscheid

Zum Brauchtum von Guggisberg gehört die Schafscheid in Riffenmatt, welche alljährlich am 1. Donnerstag im September stattfindet und rund 5’000 – 10’000 Besucherinnen / Besucher anlockt. Der Stellenwert von der Schafscheid ist bei den Einwohnerinnen / Einwohnern sehr hoch.

Meldung einer Veranstaltung2023-08-10T11:04:58+02:00

Zusätzlich zur gastgewerblichen Einzelbewilligung muss der Veranstalter gemäss Artikel 66 und 67 der Kantonalen Strassenverkehrsverordnung das Formular Meldung einer Veranstaltung bei der Gemeindeschreiberei einreichen. Die Gemeindeschreiberei prüft die Meldung und leitet sie anschliessend an die Kantonspolizei Bern in Schwarzenburg weiter.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kantonspolizei Bern.

Tageskarten2023-11-27T10:52:25+01:00

Ab dem 1. Januar 2024 wird die „Spartageskarte Gemeinde“ als Nachfolgelösung der Gemeinde-Tageskarte eingeführt. Der Gemeinderat Guggisberg hat jedoch entschieden die Spartageskarte nicht anzubieten.

Die Abwicklung des neuen Angebotes wird über ein schweizerisches Kontingent (kein eigenes Kontingent pro Gemeinde) erfolgen. Der Verkaufspreis ist zudem vorgeschrieben und die SBB bieten gleichartige Angebote über ihre Webseite online an. Somit ist kein Mehrwert für die Einwohnerinnen und Einwohner erkennbar.

Nähere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie auf der Webseite der SBB , oder an allen SBB-Schaltern.

Bestattungswesen

Bei Todesfällen unterstützt die Bestattungsbehörde die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Bestattung.

Der Unterhalt der Friedhöfe in Guggisberg und Sangernboden wird durch den Sigrist / die Sigristin erledigt.

Bestattung von auswärtigen Personen2023-03-10T14:34:50+01:00

Sind Sie nicht in der Gemeinde Guggisberg wohnhaft, aber wollen Ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof Guggisberg oder Sangernboden finden, dann können Sie das Gesuch um Bestattung auf einem Friedhof der Gemeinde Guggisberg bei der Gemeindeschreiberei einreichen.

Friedhöfe2023-02-07T11:20:08+01:00
Grabbepflanzung2023-03-10T14:36:41+01:00

Ein schönes, gepflegtes Grab ist der Wunsch der meisten Angehörigen. Das Anpflanzen und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Sollten Sie sich nicht selbst darum kümmern können, kann der Grabunterhalt bei der Finanzverwaltung in Auftrag gegeben werden. Gegen Entrichtung einer einmaligen Gebühr wird der Unterhalt während der ordentlichen Grabdauer von 25 Jahren gemacht.

Grabdauer2023-04-24T10:11:54+02:00

Auf dem Friedhof Guggisberg sowie auf dem Friedhof Sangernboden beträgt die ordentliche Grabdauer 25 Jahre.

Wenn die Beisetzung der Urne auf ein bestehendes Grab erfolgt, muss beachtet werden, dass die volle Grabesruhe von 25 Jahren für die nachträglich beigesetzte Urne nicht mehr gewährleistet ist. Um diese Beisetzung dennoch zu ermöglichen, wird namens der Angehörigen mittels Verzichtserklärung auf eine neues Grab verzichtet, wenn das betreffende Grabfeld aufgehoben wird. Die ausgefüllte Verzichtserklärung können Sie bei der Gemeindeschreiberei einreichen.

Grabmal2023-03-10T14:38:56+01:00

Grabmale sind Gedächtniszeichen, welche Erinnerungen an einen lieben Mitmenschen wachhalten. Deren Gestaltung richtet sich nach den Vorgaben des Bestattungs- und Friedhofreglements. Das Aufstellen eines neuen und das Abändern oder Neubeschriften eines bestehenden Grabmals bedarf einer Bewilligung. Das Grabmalgesuch können Sie bei der Friedhofskommission einreichen.

Testament2023-04-05T14:43:34+02:00

Eine letztwillige Verfügung (Testament) kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Guggisberg deponiert werden.

Bei einem Todesfall prüft die Gemeindeschreiberei, ob ein Testament hinterlegt ist. Der Gemeinderat erteilt in der Folge den Auftrag für die offizielle Eröffnung des Testamentes.

Das Testament kann auch bei einer Notarin / einem Notar  hinterlegt werden. In dem Fall wird er bzw. sie auch für die offizielle Eröffnung nach dem Todesfall verantwortlich sein.

Todesfall2023-04-24T10:14:53+02:00
  1. Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Beim Aufenthalt in einem Heim oder Spital erfolgt dies durch den Heim- oder Spitalarzt.
  2. Informieren Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Dieser wird die weiteren Arbeiten übernehmen. Wenn Sie die Formalitäten selbständig erledigen möchten, benötigen Sie keinen Bestattungsdienst. Folgende Aufgaben erledigt der Bestattungsdienst bzw. erledigen die Angehörigen:
    • Einreichen der ärztlichen Todesbescheinigung, der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und des allfällig vorhandenen Familienbüchleins oder des Familienausweises beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland (za.bm.zbd@be.ch), Laupenstrasse 18 A, 3008 Bern, Tel. 031 635 42 00. Das Zivilstandsamt stellt die Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles aus.
    • Kontaktaufnahme mit der Bestattungsbehörde. Die Bestattungsbehörde zieht den Sigrist / Totengräber bei, um die Aufbahrung des Leichnams, die Art (Erdbestattung oder Urnengrab) und die Organisation der Bestattung zu besprechen.
    • Beizug einer Pfarrerin / eines Pfarrers für die Abdankung. Auf der Webseite der Kirchgemeinde Guggisberg finden Sie vom zuständigen Pfarrer die Kontaktangaben.
  3. Die Siegelungsverantwortlichen nehmen mit den Angehörigen Kontakt auf. Die Siegelungsverantwortlichen haben den Auftrag bei jedem Todesfall mit den Angehörigen innerhalb von sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalteramtes zu erstellen und die allenfalls nötigen erbsichernden Massnahmen einzuleiten. Welche Unterlagen Sie an die Siegelung mitnehmen müssen, können Sie dem Merkblatt Siegelung entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland.

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