Der Bauverwaltung sind die Bereiche Bauinspektorat, Tiefbau (Strassen-, Wasser- und Abwasserwesen, Wasserbau, Werkhof), Abfallentsorgung und die Liegenschaftsverwaltung zugeordnet.
Um Sie an die für den Fachbereich zuständige Person weiterleiten zu können, melden Sie sich bitte telefonisch bei Andrea Schmied, Sachbearbeiterin Bauverwaltung.
Ansprechperson
Bauinspektorat
Baugesuche / Baueingabe
Was beim Bauen sowie bei der Nutzung von Grundstücken und zugehörigen Bauten erlaubt ist und was nicht, ist im Baurecht geregelt. Die Bauverwaltung berät Sie gerne telefonisch oder nach Voranmeldung persönlich über die verschiedenen Anforderungen. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen.
Bauen ausserhalb der Bauzone
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, ausserhalb der Bauzonen zu bauen. Die Möglichkeiten ausserhalb der Bauzonen sind jedoch stark eingeschränkt. Das Baubewilligungsverfahren ist zudem komplexer als in den Bauzonen. Darum ist es wichtig, dass alle beteiligten Akteure gut darüber informiert sind.
Im Kanton Bern entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), angegliedert an die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), über Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Entweder sind Bauvorhaben zonenkonform oder bedingen eine Ausnahme.
Die Gemeinde ist an die AGR-Verfügung gebunden. D.h. die Gemeinde hat hier keine eigene Entscheidkompetenz und keinen Handlungs- resp. Ermessensspielraum bei der (Nicht-/) Erteilung der Baubewilligung.
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR).
Baupublikationen
Baupublikation: Hans Pfander, Berghölzlistrasse 10, 3204 Rosshausen
Bauvorhaben: Abbruch Unterstand Nr. 118c, Wiederaufbau des Unterstandes an versetztem Standort zur Nutzung als Autounterstand.
Standort: Elsenmoos 118c, 3158 Guggisberg, Parzelle-Nr. 2319 und 1325, 2’591’186 / 1’178’786; 2’591’199 / 1’178’771
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Gewässerschutzbereich: üB
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24c RPG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Dachwasser wird […]
Baupublikation: Niklaus Zwahlen, Höhenweg 47, 3152 Mamishaus
Projektverfasser: planen und bauen gmbh, Markus Burri, Dörfli 10A, 3099 Rüti bei Riggisberg
Bauvorhaben: Um- und Ausbau Bauernhaus, Ersatz Stückholzheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpe
Standort: Fall 406, Guggisberg, Parzelle-Nr. 1777, 2’590’331 / 1’177’855
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Gewässerschutzbereich: üB
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24cbis RPG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten […]
Baupublikation: Christian Hugi und Marko Saul, Ohmstrasse 18, 8050 Zürich
Projektverfasserin: SF Baubegleitung GbmH, Susanne Ott, Längeneybad 125, 3154 Rüschegg Heubach
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Ferienhaus, Anbau Carport und Holzterrasse, Heizungsersatz mit Luft/Wasser Wärmepumpe
Standort: Ottenleuebad 709, 1738 Sangernboden, Parzelle-Nr. 2153, 2’594’739 / 1’175’433
Nutzungszone: UeO Ottenleuebad
Schutzzonen: Moorlandschaftsschutzgebiet Gurnigel/Gantrisch (Objekt 163)
Gewässerschutzbereich: üB
Beanspruchte Ausnahmen: Änderung der vorgeschriebenen Dachform (Flachdach anstatt eines Satteldaches), Art. 7 UeO Ottenleuebad
Hauptmasse, […]
Baupublikation: Gemeinde Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Projektverfasserin: HOLINGER AG, Dorfplatz 20, 3150 Schwarzenburg
Bauvorhaben: Sanierung mit Verbreiterung Weg, Riffenmatt – Sahlen. Belagen von privaten Zufahrten und Vorplätzen.
Standort: Riffenmatt, Sahlen, Parzellen-Nrn. 43, 171, 1028, 1072, 1260, 1304, 1521, 1526, 1915, 1918, 2248, 2283, 2338, 2437, 2438, 2474, 2582, 370, 1071, Zonen: Landwirtschaftszone, Weilerzone, Kernzone
Schutzbestimmungen: Gewässerschutzbereich Aᵤ, Kulturland, Fruchtfolgefläche, erhaltens- […]
Baupublikation: Katharina Schärmeli, Schützeren 279, 3158 Guggisberg und Michael Abele, Tellstrasse 18, 9403 Goldach
Projektverfasserin: wiesmann architect ag, Wasserwerkgasse 10, 3011 Bern
Bauvorhaben: Ausbau der Wohnfläche. Teilsanierung der Fassade & Einbau einer Kleinklär- & Photovoltaikanlage. Erstellen einer Stützmauer gegen Naturgefahren.
Standort: Schützeren 279, Parzellen-Nrn. 1554, 1555, Zone: Landwirtschaftszone, Wald
Schutzbestimmungen: Kantonales Naturschutzgebiet Sense-Schwarzwasser, BLN-1320 Schwarzenburgerland mit Sense- und Schwarzwasserschlucht
Ausnahmen:
Bauen im Wald (Art. 35 KWaV)
Bauen in Waldnähe (Art. 26 […]
Raumplanung
Die baurechtliche Grundordnung besteht aus dem Baureglement, den Nutzungsplänen und dem Schutzplan. Zusammen legen die drei Planungsinstrumente fest, wie und in welchem Masse die Grundstücke auf Gemeindeboden genutzt werden dürfen. Sie regeln, wo welche Bau- und Nutzungsmöglichkeiten resp. -beschränkungen gelten. Sie ist für alle Grundeigentümer/innen verbindlich.
Die verschiedenen Nutzungs- und Schutzzonen sind im ÖREB-Kataster ersichtlich.
Teilrevision Ortsplanung
Das Dossier für die Teilrevision der Ortsplanung umfasst nachfolgende grundeigentümerverbindliche Dokumente:
Baureglement
Änderung Zonenplan
Zonenplan Naturgefahren Nord
Zonenplan Naturgefahren Mitte
Zonenplan Naturgefahren Süd
Erläuterungsbericht (inkl. Mitwirkungsbericht und Vorprüfungsbericht
Die öffentliche Auflage für die Teilrevision der Ortsplanung erfolgte vom 11. Oktober 2024 bis am 11. November 2024. Unter Aktuelles finden Sie die entsprechende Publikation. Ebenfalls hat die Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2024 die Teilrevision gutgeheissen. Die Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung steht beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) noch aus.
Die Teilrevision der Ortsplanung hat seit dem ersten Auflagetag der öffentlichen Auflage im Oktober 2024 eine Vorwirkung (Art. 36 BauG). Alle Baugesuche, welche nach dem Oktober 2024 eingereicht werden, müssen sowohl die bisherigen als auch die neuen Vorschriften des Baureglements berücksichtigen. Erst ab dem Zeitpunkt der kantonalen Genehmigung treten das neue Baureglement sowie die aktualisierten Zonenpläne alleinig in Kraft. Sie lösen dann die alten ab. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche die zusätzlichen Spielräume und Bestimmungen gemäss neuer baurechtlicher Grundordnung nutzen wollen, müssen grundsätzlich bis zum Vorliegen der Genehmigung durch den Kanton warten (vorbehältlich der vorzeitigen Baubewilligung nach Art. 37 BauG).
Kehricht
Die Gemeinde ist für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Im Abfallkalender finden Sie sämtliche Informationen zur Abfallsammlung.









