Der Bauverwaltung sind die Bereiche Bauinspektorat, Tiefbau (Strassen-, Wasser- und Abwasserwesen, Wasserbau, Werkhof), Abfallentsorgung und die Liegenschaftsverwaltung zugeordnet.
Um Sie an die für den Fachbereich zuständige Person weiterleiten zu können, melden Sie sich bitte telefonisch bei Andrea Schmied, Sachbearbeiterin Bauverwaltung.
Ansprechperson
Bauinspektorat
Baugesuche / Baueingabe
Was beim Bauen sowie bei der Nutzung von Grundstücken und zugehörigen Bauten erlaubt ist und was nicht, ist im Baurecht geregelt. Die Bauverwaltung berät Sie gerne telefonisch oder nach Voranmeldung persönlich über die verschiedenen Anforderungen. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen.
Bauen ausserhalb der Bauzone
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, ausserhalb der Bauzonen zu bauen. Die Möglichkeiten ausserhalb der Bauzonen sind jedoch stark eingeschränkt. Das Baubewilligungsverfahren ist zudem komplexer als in den Bauzonen. Darum ist es wichtig, dass alle beteiligten Akteure gut darüber informiert sind.
Im Kanton Bern entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), angegliedert an die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), über Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Entweder sind Bauvorhaben zonenkonform oder bedingen eine Ausnahme.
Die Gemeinde ist an die AGR-Verfügung gebunden. D.h. die Gemeinde hat hier keine eigene Entscheidkompetenz und keinen Handlungs- resp. Ermessensspielraum bei der (Nicht-/) Erteilung der Baubewilligung.
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR).
Baupublikationen
Baupublikation: Bettina Eggen Podner und René Podner, Bühl 17, 3156 Riffenmatt
Bauvorhaben: Umbau denkmalgeschütztes Bauernhaus (Einbau Bad & Küche), Neubau Carport
Standort: Bühl 17, 3156 Riffenmatt, Parzelle-Nr. 1336, Koordinaten: 2’593’920 / 1’180’556
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Schutzbestimmungen: Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe Bauinventar: B
Gewässerschutzbereich: üB
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24cbis RPG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Dachwasser […]
Baupublikation: Marlies Gartwyl und Urs Brechbühl, Galiten 1, 3150 Schwarzenburg
Projektverfasser: Jürg Ramseier, Moosweg 1, 3533 Bowil
Bauvorhaben: Einbau Wohnung in Ökonomieteil. Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpe.
Standort: Wahlenhaus 248, 3158 Guggisberg, Parzelle-Nr. 496, 2’592’258 / 1’180’398
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Schutzbestimmungen: Gewässerschutzzone S3
Gewässerschutzbereich: üB
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24cbis RPG
Unterschreitung der erforderlichen Raumhöhe Art. 67 BauV
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf […]
Baupublikation: Gabriela und Fritz Pfeuti, Dorf 71, 3158 Guggisberg
Projektverfasser: Gantrisch Planung GmbH, Sahlen 56a, 3156 Riffenmatt
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Garage
Standort: Dorf 71c, 3158 Guggisberg, Parzelle-Nr. 1187, Koordinaten: 2’591’570 / 1’179’558
Nutzungszone: Dorfzone DZ
Schutzbestimmungen: Baugruppe Bauinventar: A (Guggisberg), ISOS-Gebiet (Guggisberg)
Gewässerschutzbereich: Aᵤ
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Dachwasser wird über Oberflächengewässer (private […]
Baupublikation: b.o.x. immobilien, Raffael Egli, Wasserstrasse 28, 2502 Biel/Bienne
Projektverfasserin: b.o.x. Architekten GmbH, Jacqueline Aebischer, Wasserstrasse 28, 2502 Biel/Bienne
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Ferienhaus. Heizungsersatz durch eine Wärmepumpe (mittels Erdwärmesonde). Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung.
Standort: Reitweg 298b, 3157 Milken, Parzelle-Nr. 2082, 2’593’516 / 1’181’714
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Gewässerschutzbereich: üB
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24c RPG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die […]
Baupublikation: Christian Niederhauser, Eisenbahnstrasse 60, 4900 Langenthal
Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss. Einbau Badezimmer.
Standort: Plötschscheuer 380, 3158 Guggisberg, Parzelle-Nr. 1619, 2’591’152 / 1’177’673
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Schutzbestimmungen: Schützenswert, K-Objekt
Gewässerschutzbereich: üB
Beanspruchte Ausnahmen:
Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24c RPG
Unterschreitung der erforderlichen Raumhöhen Art. 67 BauV
Unterschreitung der geforderten Fensterflächen Art. 64 BauV
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf […]
Raumplanung
Die baurechtliche Grundordnung besteht aus dem Baureglement, den Nutzungsplänen und dem Schutzplan. Zusammen legen die drei Planungsinstrumente fest, wie und in welchem Masse die Grundstücke auf Gemeindeboden genutzt werden dürfen. Sie regeln, wo welche Bau- und Nutzungsmöglichkeiten resp. -beschränkungen gelten. Sie ist für alle Grundeigentümer/innen verbindlich.
Die verschiedenen Nutzungs- und Schutzzonen sind im ÖREB-Kataster ersichtlich.
Teilrevision Ortsplanung
Das Dossier für die Teilrevision der Ortsplanung umfasst nachfolgende grundeigentümerverbindliche Dokumente:
Baureglement
Änderung Zonenplan
Zonenplan Naturgefahren Nord
Zonenplan Naturgefahren Mitte
Zonenplan Naturgefahren Süd
Erläuterungsbericht (inkl. Mitwirkungsbericht und Vorprüfungsbericht
Die öffentliche Auflage für die Teilrevision der Ortsplanung erfolgte vom 11. Oktober 2024 bis am 11. November 2024. Unter Aktuelles finden Sie die entsprechende Publikation. Ebenfalls hat die Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2024 die Teilrevision gutgeheissen. Die Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung steht beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) noch aus.
Die Teilrevision der Ortsplanung hat seit dem ersten Auflagetag der öffentlichen Auflage im Oktober 2024 eine Vorwirkung (Art. 36 BauG). Alle Baugesuche, welche nach dem Oktober 2024 eingereicht werden, müssen sowohl die bisherigen als auch die neuen Vorschriften des Baureglements berücksichtigen. Erst ab dem Zeitpunkt der kantonalen Genehmigung treten das neue Baureglement sowie die aktualisierten Zonenpläne alleinig in Kraft. Sie lösen dann die alten ab. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche die zusätzlichen Spielräume und Bestimmungen gemäss neuer baurechtlicher Grundordnung nutzen wollen, müssen grundsätzlich bis zum Vorliegen der Genehmigung durch den Kanton warten (vorbehältlich der vorzeitigen Baubewilligung nach Art. 37 BauG).
Kehricht
Die Gemeinde ist für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Im Abfallkalender finden Sie sämtliche Informationen zur Abfallsammlung.









