Die Einwohnerkontrolle führt das Einwohner- und Fremdenregister, welches als Datengrundlage auch weiteren Verwaltungsabteilungen dient. Ebenfalls wird das Stimmregister durch die Einwohnerkontrolle geführt.
Die Einwohnerkontrolle ist zuständig für die Anmeldung von Neuzuzügern, Wegzüge, Adressänderungen oder andere Änderungen bezüglich der Personalien der Einwohnerinnen / Einwohner. Die Einwohnerkontrolle erlässt Bescheinigungen (Aufenthaltsausweise, Wohnsitzbestätigungen, Lebensbescheinigungen und Meldebestätigungen) und erteilt Adressauskünfte.
Ansprechpersonen
Beatrice Burren
Sachbearbeiterin GemeindeschreibereiTelefon
031 735 51 29Andrea Schmied
Sachbearbeiterin GemeindeschreibereiTelefon
031 735 51 29
Dienstleistungen
Die Anmeldung von Ausländerinnen / Ausländer erfolgt gemäss dem Bundesgesetz über Ausländerinnen / Ausländer innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle Guggisberg. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländerausweis (falls schon vorhanden)
- AHV-Nummer
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
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Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Umzüge innerhalb der Schweiz können mit eUmzugCH erfolgen.
Die Anmeldung von Schweizerinnen / Schweizer erfolgt gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Guggisberg.
Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
- AHV-Nummer
Umzüge innerhalb der Schweiz können mit eUmzugCH erfolgen.
Informationen über die verschiedenen Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen finden Sie auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
Im Kanton Bern ist einzig der Notar für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt.
Die Einwohnerkontrolle kann lediglich bestätigen, dass die Angaben korrekt sind.
Der Betreibungsauszug kann beim Betreibungsamt Bern-Mittelland bestellt werden.
Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehepartner und Kinder von Schweizer Staatsangehörigen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine frühzeitige Einbürgerung.
Die Voraussetzungen und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden.
Ordentliche Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige mit der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) können unter bestimmten Voraussetzungen die Schweizerische Staatsangehörigkeit erlangen.
Die Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
Die Gesuchsunterlagen und weiterführende Informationen über die ordentliche Einbürgerung können Sie bei der Einwohnerkontrolle beziehen. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular mit allen Beilagen wiederum bei der Einwohnerkontrolle ein.
Einbürgerung Schweizerin / Schweizer
Als Schweizerbürgerin / Schweizerbürger können Sie ein weiteres Gemeindebürgerrecht (Heimatort) erwerben.
Die Gesuchsunterlagen und weiterführende Informationen über die Einbürgerung von Schweizer/innen können Sie bei der Einwohnerkontrolle beziehen. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular mit allen Beilagen wiederum bei der Einwohnerkontrolle ein.
Terminvereinbarungen für eine neue Identitätskarte oder einen neuen Pass können über die Webseite des Kantons Bern vorgenommen werden.
Eine Lebensbescheinigung beweist, dass die betreffende Person noch am Leben ist. Sie wird bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle ausgestellt.
Lernfahrausweis
Zur Beantragung eines Lernfahrausweises können Sie sich auf der Webseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern informieren.
Vorzeitige Mofaprüfung
Das Strassenverkehrsamt kann den Führerausweis für Motorfahrräder (Mofas, Töffli) vor Erreichung des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Das Gesuch dazu finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern.
Die Prüfung des Gesuches wird durch das Schulsekretariat und die Gemeindeschreiberei vorgenommen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie der Einwohnerkontrolle die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen melden. Bitte beachten Sie, dass ebenfalls ein Wohnungswechsel innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden muss.
Für den Umzug wird folgendes Dokument benötigt:
- Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
Umzüge innerhalb der Schweiz können mit eUmzugCH erfolgen.
Bitte melden Sie sich spätestens am Tag des Wegzuges bei der Einwohnerkontrolle ab.
Für den Wegzug wird folgendes Dokument benötigt:
- Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
Umzüge innerhalb der Schweiz können mit eUmzugCH erfolgen.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, müssen Sie sich persönlich am Schalter abmelden. Es ist nicht möglich, den Wegzug ins Ausland online zu melden.
Für die Abmeldung benötigen wir zusätzlich:
- Kontaktperson und deren Adresse in der Schweiz
- Bestätigung der Ausreise (zum Beispiel Flugticket, Meldebestätigung)
Wochenaufenthalt in anderer Gemeinde
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden. Dazu müssen Sie sich zuerst bei der Gemeinde Guggisberg melden. Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Guggisberg.
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Wochenaufenthalt in Guggisberg
Unter Wochenaufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person, welche in der Gemeinde Guggisberg erwerbstätig ist, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet. Personen in Ausbildung, d.h. Schüler, Kursbesucher, Auszubildende, Studenten, die sich ausserhalb des Ortes ihrer Niederlassung aufhalten, melden sich ungeachtet ihres Alters zum Aufenthalt an.
Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
- AHV-Nummer
- Kopie Mietvertrag bei ausländischen Staatsangehörigen
- Kopie Arbeitsvertrag bei ausländischen Staatsangehörigen
- Kopie Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
Die Wohnsitzbescheinigung bestätigt, dass die betreffende Person Ihren Wohnsitz in Guggisberg begründet / begründete.
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Hauptwohnsitzbescheinigung für die nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer
Erwerber von Grundstücken können bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung von den ersten CHF 800’000.00 der Gegenleistung stellen, wenn sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Den Gesuchsunterlagen muss zwingend eine Hauptwohnsitzbescheinigung, welche Sie auf der Webseite des kantonalen Grundbuchamtes finden, beigelegt werden. Das Formular muss am Schalter durch die Einwohnerkontrolle ausgefüllt werden.
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Wohnsitzbescheinigung SBB
Für die Berechtigung zum Kauf von GA-Plus Familia und GA-Plus Duo Partner der SBB wird ein spezielles Formular der SBB benötigt. Das Formular muss am Schalter durch die Einwohnerkontrolle ausgefüllt werden.
Auf der Webseite des Zivilstandsamt Bern-Mittelland können Sie verschiedene Zivilstandsdokumente bestellen.