Bestattungswesen

Bestattungswesen2025-02-06T12:21:21+01:00

Bei Todesfällen unterstützt die Bestattungsbehörde die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Bestattung.

Der Unterhalt der Friedhöfe in Guggisberg und Sangernboden wird durch den Sigrist erledigt.

Ansprechpersonen

Dienstleistungen

Bestattung von auswärtigen Personen2025-02-17T16:47:54+01:00

Sind Sie nicht in der Gemeinde Guggisberg wohnhaft, aber wollen Ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof Guggisberg oder Sangernboden finden, dann können Sie das Gesuch um Bestattung auf einem Friedhof der Gemeinde Guggisberg bei der Gemeindeschreiberei einreichen.

Friedhöfe2023-02-07T11:20:08+01:00
Grabbepflanzung2023-03-10T14:36:41+01:00

Ein schönes, gepflegtes Grab ist der Wunsch der meisten Angehörigen. Das Anpflanzen und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Sollten Sie sich nicht selbst darum kümmern können, kann der Grabunterhalt bei der Finanzverwaltung in Auftrag gegeben werden. Gegen Entrichtung einer einmaligen Gebühr wird der Unterhalt während der ordentlichen Grabdauer von 25 Jahren gemacht.

Grabdauer2025-02-17T16:49:22+01:00

Auf dem Friedhof Guggisberg sowie auf dem Friedhof Sangernboden beträgt die ordentliche Grabdauer 25 Jahre.

Wenn die Beisetzung der Urne auf ein bestehendes Grab erfolgt, muss beachtet werden, dass die volle Grabesruhe von 25 Jahren für die nachträglich beigesetzte Urne nicht mehr gewährleistet ist. Um diese Beisetzung dennoch zu ermöglichen, wird namens der Angehörigen mittels Verzichtserklärung auf eine neues Grab verzichtet, wenn das betreffende Grabfeld aufgehoben wird. Die ausgefüllte Verzichtserklärung können Sie bei der Gemeindeschreiberei einreichen.

Grabmal2025-02-17T16:56:40+01:00

Grabmale sind Gedächtniszeichen, welche Erinnerungen an einen lieben Mitmenschen wachhalten. Deren Gestaltung richtet sich nach den Vorgaben des Bestattungs- und Friedhofreglements. Das Aufstellen eines neuen und das Abändern oder Neubeschriften eines bestehenden Grabmals bedarf einer Bewilligung. Das Grabmalgesuch können Sie bei der Friedhofskommission einreichen.

Testament2023-04-05T14:43:34+02:00

Eine letztwillige Verfügung (Testament) kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Guggisberg deponiert werden.

Bei einem Todesfall prüft die Gemeindeschreiberei, ob ein Testament hinterlegt ist. Der Gemeinderat erteilt in der Folge den Auftrag für die offizielle Eröffnung des Testamentes.

Das Testament kann auch bei einer Notarin / einem Notar  hinterlegt werden. In dem Fall wird er bzw. sie auch für die offizielle Eröffnung nach dem Todesfall verantwortlich sein.

Todesfall2025-02-17T16:51:20+01:00
  1. Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Beim Aufenthalt in einem Heim oder Spital erfolgt dies durch den Heim- oder Spitalarzt.
  2. Informieren Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Dieser wird die weiteren Arbeiten übernehmen. Wenn Sie die Formalitäten selbständig erledigen möchten, benötigen Sie keinen Bestattungsdienst. Folgende Aufgaben erledigt der Bestattungsdienst bzw. erledigen die Angehörigen:
    • Einreichen der ärztlichen Todesbescheinigung, der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und des allfällig vorhandenen Familienbüchleins oder des Familienausweises beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland (za.bm.zbd@be.ch), Laupenstrasse 18 A, 3008 Bern, Tel. 031 635 42 00. Das Zivilstandsamt stellt die Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles aus.
    • Kontaktaufnahme mit der Bestattungsbehörde. Die Bestattungsbehörde zieht den Sigrist / Totengräber bei, um die Aufbahrung des Leichnams, die Art (Erdbestattung oder Urnengrab) und die Organisation der Bestattung zu besprechen.
    • Beizug einer Pfarrerin / eines Pfarrers für die Abdankung. Auf der Webseite der Kirchgemeinde Guggisberg finden Sie vom zuständigen Pfarrer die Kontaktangaben.
  3. Die Siegelungsverantwortlichen nehmen mit den Angehörigen Kontakt auf. Die Siegelungsverantwortlichen haben den Auftrag bei jedem Todesfall mit den Angehörigen innerhalb von sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalteramtes zu erstellen und die allenfalls nötigen erbsichernden Massnahmen einzuleiten. Welche Unterlagen Sie an die Siegelung mitnehmen müssen, können Sie dem Merkblatt Siegelung entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland.

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