Der Gemeinderat Guggisberg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0), die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (Umsetzung BMBV, Naturgefahren, Änderungen Zonenplan) der Gemeinde Guggisberg zur öffentlichen Auflage. Die Auflage umfasst die folgenden verbindlichen Unterlagen:

Folgende orientierenden Unterlagen liegen öffentlich auf:

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 11. Oktober 2024 bis 11. November 2024, bei der Bauverwaltung Guggisberg während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.guggisberg-be.ch einsehbar.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Einwohnergemeinde Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung hat den Gegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welchen Bezug genommen wird.

Hinweis

Einspracheverhandlungen finden, nach vorgängiger schriftlicher Anmeldung, am Mittwoch, den 20. November 2024 vormittags und am Mittwoch, den 27. November 2024 nachmittags in der Gemeindeverwaltung Guggisberg statt. Allfällige Einsprecher werden angehalten, diese Daten bereits zu reservieren.

Gemeinderat Guggisberg