Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat bekannt, dass die Tagesschulverordnung im Rahmen einer Totalrevision genehmigt wurde. Die neue Tagesschulverordnung tritt per 1. August 2026 in Kraft.

Gemäss Artikel 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege kann gegen diesen Beschluss innerhalb von 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat