Grundbesitzer, die im Jahre 2025 einen Gemeindebeitrag an die Erwerbs- und Transportkosten von Strassenkies für den Unterhalt ihrer privaten Zufahrtswege wünschen, wollen ihre Gesuche bis spätestens 20. Juni 2025 bei der Gemeindeschreiberei Guggisberg einreichen. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Beitragsleistung der Gemeinde beschränkt sich auf dauernd bewohnte Liegenschaften von Grundeigentümer/innen, welche in der Gemeinde Guggisberg wohnsitzberechtigt sind oder ihr Gebäude (Wohnung), einer in der Gemeinde Guggisberg wohnsitzberechtigten Person vermietet respektiv verpachtet haben.

Mit gleichem Datum sind ebenfalls JÄHRLICH die Beitragsgesuche für die abgeschlossenen Winterdienstarbeiten (Periode Herbst 2024/Frühling 2025) einzureichen. Die in früheren Jahren gestellten Gesuche behalten ihre Gültigkeit NICHT mehr.

Wird die Schneeräumung im Auftrag der Gemeinde durchgeführt, ist kein jährliches Beitragsgesuch bezüglich der Schneeräumung notwendig.

Wichtiger Hinweis: Gestützt auf die Reglemente werden generell keine rückwirkenden Beitragszahlungen gemacht

Gemeinderat Guggisberg