Der Gemeinderat gibt gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 und Artikel 25 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Guggisberg vom 5. März 2004 bekannt, dass das Personalreglement im Rahmen einer Totalrevision genehmigt wurde.

Das neue Personalreglement tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung Guggisberg öffentlich auf und sind auf der Homepage (Personalreglement ab 01.07.2026) einsehbar.

Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können gegen den Reglementserlass das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung im Anzeiger. Ein allfälliges Referendum ist mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung Guggisberg einzureichen.

Gemeinderat