Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern wird die Inkraftsetzung des Organisationsreglements bekannt gemacht.
Die vom Gemeinderat, gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern, am 18. Mai 2026 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Die Änderungen treten per 1. September 2026 in Kraft.
Gemeinderat

