Einladung zur Gemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Saal Gemeindehaus
Traktanden
1. Budget 2026
2. Kreditabrechnung Strassensanierung Riedacker-Zollhaus
3. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Versammlungsgeschäft Nr. 1 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Rechtspflege
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen bewusst unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die stimmberechtigten Personen der Einwohnergemeinde Guggisberg sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
GEMEINDERAT GUGGISBERG

