Anpassung Reglement

Gestützt auf Art. 45 und 46 der kantonalen Gemeindeverordnung und Art. 25 des Organisationsreglements der Gemeinde Guggisberg wird bekannt gemacht:

Der Gemeinderat hat nachstehende Reglementsanpassungen beschlossen.

  • Gebührentarif Schafscheid: Gebührenerhöhung

Beschluss Gemeinderat 11.12.2023 (Inkraftsetzung 01.01.2024).

Hinweis:

Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei Guggisberg öffentlich auf.

Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können gegen den Reglementserlass das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung im Anzeiger. Ein allfälliges Referendum ist mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Gemeindeschreiberei Guggisberg einzureichen.

 

Der Gemeinderat