Grundsätzlich ist die Gemeinde Baubewilligungsbehörde. Falls Ihr Baugesuch jedoch einen Gastgewerbebetrieb betrifft, über eine Million Bausumme aufweist, im Gewässerraum oder Waldabstand liegt oder weitere Besonderheiten aufweist, ist das Regierungsstatthalteramt Baubewilligungsbehörde. Das Gesuch ist trotzdem über die Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Bauverwaltung wird bei der formellen Prüfung die Zuständigkeit feststellen und das Gesuch entsprechend weiterleiten. Sie können die Zuständigkeit für Ihr Bauvorhaben auch vorgängig erfragen.

