- Ziel des Übertrittverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden.
- Im November bieten die Lehrpersonen der Mittelstufe ein Kurzgespräch zur Standortbestimmung an. Die Eltern melden sich bei den Lehrpersonen dafür an.
- Die Zuweisung erfolgt am obligatorischen Elterngespräch im Januar / Februar.
- Wenn sich Eltern und Lehrkraft beim Übertrittsentscheid in die Sekundarstufe I nicht einigen können, soll das Kind an einer kantonalen Kontrollprüfung teilnehmen können. Diese ersetzt das Einigungsgespräch.
- Die abnehmenden Schulen sind
www.oszschwarzenburg.ch
www.os-plaffeien.ch - Die abnehmenden Schulen führen einen Infoanlass für die zukünftige 7.Klasse durch (s. Homepage der Schulen oder auch Terminprogramm der Schule Guggisberg). Die betroffenen Eltern erhalten durch die neue Schule eine Einladung.

