Eine letztwillige Verfügung (Testament) kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Guggisberg deponiert werden.
Bei einem Todesfall prüft die Gemeindeschreiberei, ob ein Testament hinterlegt ist. Der Gemeinderat erteilt in der Folge den Auftrag für die offizielle Eröffnung des Testamentes.
Das Testament kann auch bei einer Notarin / einem Notar hinterlegt werden. In dem Fall wird er bzw. sie auch für die offizielle Eröffnung nach dem Todesfall verantwortlich sein.

