Die Sperrgutabfuhr findet jeweils halbjährlich statt. Wann jeweils die Sperrgutabfuhr stattfindet, wird im amtlichen Anzeiger publiziert und ist unter Aktuelles zu finden.
Zu beachten ist:
- Es dürfen keine Materialien vor und nach den angegebenen Zeiten deponiert werden.
- Sperrgut und Eisen muss vom Überbringer selber, unter Aufsicht des Gemeindebeauftragten, in den Container geladen werden.
- Grob-Sperrgut sind grössere Gegenstände und Materialien, welche nicht als Hauskehricht gelten oder einer Separatsammlung zugeführt werden können, z.B. Altautos, Traktore, Ladewagen werden nicht angenommen.
- Das Grob-Sperrgut ist mit Sperrgutmarken zu versehen oder kann bar oder mit Twint bezahlt werden.

