Die Sperrgutabfuhr findet jeweils halbjährlich statt. Wann jeweils die Sperrgutabfuhr stattfindet, wird im amtlichen Anzeiger publiziert und ist unter Aktuelles zu finden.

Zu beachten ist:

  • Es dürfen keine Materialien vor und nach den angegebenen Zeiten deponiert werden.
  • Sperrgut und Eisen muss vom Überbringer selber, unter Aufsicht des Gemeindebeauftragten, in den Container geladen werden.
  • Grob-Sperrgut sind grössere Gegenstände und Materialien, welche nicht als Hauskehricht gelten oder einer Separatsammlung zugeführt werden können, z.B. Altautos, Traktore, Ladewagen werden nicht angenommen.
  • Das Grob-Sperrgut ist mit Sperrgutmarken zu versehen oder kann bar oder mit Twint bezahlt werden.