Die Überprüfung der Frage, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung auch ohne Ergänzungsleistungs-Bezug vorliegt, wird nicht durch die Ausgleichskasse, sondern durch das zuständige Amt für Sozialversicherungen (ASV) vorgenommen.

Kontaktangaben:

Amt für Sozialversicherungen
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel.: 031 636 45 00

E-Mail: asv.pvo@be.ch
Internetseite: Webseite