Ab der Pensionierung wird eine Rente oder Pension bezogen. Diese ist als Einkommen zu versteuern. Im Jahr der Pensionierung ist in der Steuererklärung einerseits das Erwerbseinkommen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, andererseits die neu ausbezahlte Rente bzw. Pension bis zum 31. Dezember des Steuerjahres zu deklarieren.

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