Eine Lebensbescheinigung beweist, dass die betreffende Person noch am Leben ist. Sie wird bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle ausgestellt.
Eine Lebensbescheinigung beweist, dass die betreffende Person noch am Leben ist. Sie wird bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle ausgestellt.