Grundbesitzerinnen/Grundbesiter, die einen Gemeindebeitrag an die Erwerbs- und Transportkosten von Strassenkies für den Unterhalt ihrer privaten Zufahrtswege wünschen, können ihre Gesuche bis spätestens Ende Juni bei der Gemeinde einreichen.

Die Beitragsleistung der Gemeinde beschränkt sich auf dauernd bewohnte Liegenschaften von Grundeigentümern, welche in der Gemeinde Guggisberg wohnsitzberechtigt sind oder ihr Gebäude (Wohnung), einer in der Gemeinde Guggisberg wohnsitzberechtigten Person vermietet respektive verpachtet haben.

Das Reglement der Einwohnergemeinde betreffend Gemeindebeitrag an die Ausbau- und Unterhaltskosten privater Zufahrtswege ist zu beachten.