Eine Fristverlängerung müssen Sie frühzeitig beantragen, noch bevor die Einreichefrist für die Steuererklärung abläuft. Sie können dies online, telefonisch oder schriftlich erledigen.

Fristverlängerung Online Schriftlich (E-Mail, Brief)
Telefon, Schalter
bis 15. Juli gebührenfrei CHF 20
bis 15. September CHF 20 CHF 40
bis 15. November* CHF 40 CHF 60
für virtuelle Steuersubjekte wie
Personengesellschaften, Erben-,
Miteigentümergemeinschaften
gebührenfrei gebührenfrei

* Die Frist kann höchstens bis 15. November verlängert werden.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung, Wegzug ins Ausland oder Todesfall (unterjährige Steuerpflicht)

Fristverlängerung Online Schriftlich (E-Mail, Brief)
Telefon, Schalter
bis 4 Monate nach Einreichefrist gebührenfrei CHF 20
bis 6 Monate nach Einreichefrist CHF 20 CHF 40
bis 8 Monate nach Einreichefrist CHF 40 CHF 60