Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel der AHV?
Anspruch auf Hilfsmittel der AHV haben in der Schweiz ansässige AHV-Rentnerinnen/AHV-Rentner sowie Bezügerinnen/Bezüger von Ergänzungsleistungen.
An welchen Hilfsmitteln kann sich die AHV beteiligen?
Die AHV kann unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten bis zu 75% der Nettokosten folgender Hilfsmittel übernehmen:
- Perücken
- Orthopädische Schuhe
- Gesichtsepithesen
- Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
- Hörgeräte
- Lupenbrillen
- Fernrohrlupenbrillen
- Rollstühle ohne Motor
Wie meldet man den Anspruch auf Hilfsmittel der AHV an?
Die Anmeldung für Hilfsmittel-Leistungen der AHV muss bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden.
Kontaktangaben:
IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Tel.: 058 219 71 11
Anmeldung Hilfsmittel der AHV
Merkblatt Hilfsmittel der AHV
Merkblatt Hörgeräte der AHV

