Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel der AHV?

Anspruch auf Hilfsmittel der AHV haben in der Schweiz ansässige AHV-Rentnerinnen/AHV-Rentner sowie Bezügerinnen/Bezüger von Ergänzungsleistungen.

An welchen Hilfsmitteln kann sich die AHV beteiligen?

Die AHV kann unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten bis zu 75% der Nettokosten folgender Hilfsmittel übernehmen:

  • Perücken
  • Orthopädische Schuhe
  • Gesichtsepithesen
  • Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
  • Hörgeräte
  • Lupenbrillen
  • Fernrohrlupenbrillen
  • Rollstühle ohne Motor

Wie meldet man den Anspruch auf Hilfsmittel der AHV an?

Die Anmeldung für Hilfsmittel-Leistungen der AHV muss bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden.

Kontaktangaben:

IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern

Tel.: 058 219 71 11

Anmeldung Hilfsmittel der AHV
Merkblatt Hilfsmittel der AHV
Merkblatt Hörgeräte der AHV