Was ist die Hilflosenentschädigung der AHV?
In der Schweiz versicherte und ansässige Personen können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
- sie in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos sind
- die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat
- kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden/Auskleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung der AHV?
Die Entschädigung beträgt:
- CHF 245.00 pro Monat Hilflosigkeit leichten Grades
Diese Hilflosenentschädigung leichten Grades wird während eines Heimaufenthalts nicht ausgerichtet.
- CHF 613.00 pro Monat Hilflosigkeit mittelschweren Grades
- CHF 980.00 pro Monat Hilflosigkeit schweren Grades
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.
Wie wird der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend gemacht?
Die Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung der AHV muss bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden.
Kontaktangaben:
IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Tel.: 058 219 71 11
Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung der AHV
Merkblatt Hilflosenentschädigung

