Seite dem 1. Februar 2024 ist im Kanton Bern die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngemeinde nicht mehr nötig. Aus diesem Grund senden wir diesen bei einem Wegzug zurück.
Möglicherweise wird der Heimatschein bei einem ausserkantonalen Wegzug wieder benötigt. Ändert sich der Zivilstand, wird der Heimatschein infolge Ungültigkeit vernichtet.
Sollten Sie diesen zu einem späteren Zeitpunkt wieder benötigen, müssen Sie einen neuen Heimatschein beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.
Aufgrund der Gesetzesrevision werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Sollten Sie eine Bestätigung über Ihren Wohnsitz benötigen, können Sie eine Wohnsitzbescheinigung bestellen.
Längerfristig werden aufgrund der Gesetzesänderung auch die Heimatausweise für Wochenaufenthalterinnen / Wochenaufenthalter wegfallen. Da aber noch nicht alle Gemeinden über eine elektronische Schnittstelle verfügen, stellen wir in der Übergangszeit weiterhin Heimatausweise aus und verlangen diese bei der Anmeldung zum Wochenaufenthalt.

