Auf dem Friedhof Guggisberg sowie auf dem Friedhof Sangernboden beträgt die ordentliche Grabdauer 25 Jahre.
Wenn die Beisetzung der Urne auf ein bestehendes Grab erfolgt, muss beachtet werden, dass die volle Grabesruhe von 25 Jahren für die nachträglich beigesetzte Urne nicht mehr gewährleistet ist. Um diese Beisetzung dennoch zu ermöglichen, wird namens der Angehörigen mittels Verzichtserklärung auf eine neues Grab verzichtet, wenn das betreffende Grabfeld aufgehoben wird. Die ausgefüllte Verzichtserklärung können Sie bei der Gemeindeschreiberei einreichen.

