Ein schönes, gepflegtes Grab ist der Wunsch der meisten Angehörigen. Das Anpflanzen und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Sollten Sie sich nicht selbst darum kümmern können, kann der Grabunterhalt bei der Finanzverwaltung in Auftrag gegeben werden. Gegen Entrichtung einer einmaligen Gebühr wird der Unterhalt während der ordentlichen Grabdauer von 25 Jahren gemacht.