Diese Möglichkeit zur Selbstdispensation von fünf freien Halbtagen wird in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten wahrgenommen. Die freien Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse (keine Lektionenbezüge).

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Benachrichtigung an die Klassenlehrkraft bis spätestens am Vortag (zur Unterrichtszeit) mittels KLAPP.
  • Einzelne Absenzen für Sport-, Kultur- und Familienereignisse (Feste, Hochzeiten,…) sind generell über die freien Halbtage zu beziehen.
  • Unbezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
  • In der Woche des Schulschlusses (vor den Sommerferien) sollten Halbtage wenn möglich nicht eingelöst werden.
  • Die Halbtage können wie folgt eingelöst werden:
    • einzeln oder zusammenhängend
    • unabhängig von anderen Abwesenheiten und Urlaubsgesuchen
    • ohne Angabe von Gründen
  • Das Aufarbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes ist Sache der Schülerin, des Schülers.