Diese Möglichkeit zur Selbstdispensation von fünf freien Halbtagen wird in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten wahrgenommen. Die freien Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse (keine Lektionenbezüge).
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Benachrichtigung an die Klassenlehrkraft bis spätestens am Vortag (zur Unterrichtszeit) mittels KLAPP.
- Einzelne Absenzen für Sport-, Kultur- und Familienereignisse (Feste, Hochzeiten,…) sind generell über die freien Halbtage zu beziehen.
- Unbezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.
- In der Woche des Schulschlusses (vor den Sommerferien) sollten Halbtage wenn möglich nicht eingelöst werden.
- Die Halbtage können wie folgt eingelöst werden:
- einzeln oder zusammenhängend
- unabhängig von anderen Abwesenheiten und Urlaubsgesuchen
- ohne Angabe von Gründen
- Das Aufarbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes ist Sache der Schülerin, des Schülers.

