Was versteht man unter Familienzulagen (FZ)?

Familienzulagen sind regelmässige finanzielle Beiträge für Familien und Personen, die ein Kind betreuen. Es ist eine spezifische Unterstützung, die in einer bestimmten Lebensphase ausgerichtet wird.

Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?

Anspruch auf Familienzulagen haben zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes:

  • Arbeitnehmende
  • Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
  • Selbstständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Familienzulagen zu erhalten?

Anspruch auf Familienzulagen besteht für:

  • eigene Kinder gemäss Zivilgesetzbuch oder
  • im eigenen Haushalt lebende Stiefkinder oder
  • unentgeltlich aufgenommene Kinder

Für mehr Informationen:

Familienzulagen
Anmeldung für Familienzulagen
Anmeldung für Familienzulagen von Nichterwerbstätigen
Merkblatt Familienzulagen
Merkblatt Familienzulagen in der Landwirtschaft
Merkblatt Informationen zu den Ausbildungszulagen