An der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurde die Stabilisierung der AHV (AHV21) angenommen. Die Änderungen werden ab dem Jahr 2024 schrittweise umgesetzt. Mit der Reform wird das Rentenalter (neu: Referenzalter) der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Rente kann ab dem Jahr 2024 neu flexibel und monatsweise, zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren, bezogen werden. Durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr kann die Rente verbessert oder Beitragslücken geschlossen werden.

Was bedeutet dies konkret für die Frauen?

Ab dem 01. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter um 3 Monate pro Jahr erhöht wird. Dabei ist der Jahrgang der Frauen massgebend. So sind Frauen des Jahrgangs 1961 drei Monate, Frauen des Jahrgangs 1962 sechs Monate, Frauen des Jahrgangs 1963 neun Monate länger beitragspflichtig und ab dem Jahrgang 1964 erreichen Frauen mit 65 Jahren das Referenzalter.

Auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch / Rubrik AHV21 / Rentenaltererhöhung Frauen) finden Sie ein Tool, welches Ihnen Ihr Referenzalter berechnet: Rentenaltererhöhung Frauen (akbern.ch)

Als Ausgleich zur Erhöhung des Referenzalters, erhalten Frauen der Jahrgänge 1961 – 1969 (Übergangsgeneration) einen lebenslänglichen Rentenzuschlag zur Rente von maximal CHF 160.00 pro Monat, wenn die Rente nicht vorbezogen wird. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Jahrgang und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab.

Frauen der Übergangsgeneration haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Rente mit 62 Jahren vorzubeziehen. Rentenvorbezüge bis Dezember 2024 werden mit den heute geltenden Kürzungssätzen (6.8% für 1 Jahr, 13.6% für zwei Jahre) berechnet. Ab dem Jahr 2025 gelten für die Übergangsgeneration reduzierte Kürzungssätze, welche nach Alter und durchschnittlichem Jahreseinkommen abgestuft sind. Die vorbezogenen Altersrenten der Frauen des Jahrgangs 1961 oder 1962, werden ab 2025 neuberechnet.

Auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch) finden Sie dazu Tools, welche Ihnen bei der Berechnung des Zuschlags und der Kürzungssätze helfen: Rentenaltererhöhung Frauen (akbern.ch)

Wie flexibel kann die Altersrente bezogen werden?

Die Reform der AHV ermöglicht es Frauen und Männern, ab 1. Januar 2024 ihre Rente flexibler zu beziehen. So ist ein Rentenbezug zwischen 63 (für die Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren monatlich möglich. Dabei ist ein Bezugsanteil zwischen 20% – 80% oder 100% möglich. Vor dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Vorbezug) werden lebenslänglich gekürzt. Nach dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Aufschub) erhalten einen Zuschlag.

Bei einem Aufschub der Rente, wird wie bisher ein Erhöhungsbetrag bezahlt. Frauen der Übergangsgeneration erhalten zu diesem Zuschlag auch den Rentenzuschlag ausbezahlt.

Wie kann ich meine Rente aufbessern?

Zur Berechnung der Altersrente werden heute die AHV-Beiträge bis zum Jahr vor dem Referenzalter berücksichtigt. Neu können Beiträge über das Referenzalter hinaus für die Höhe der Rente relevant sein. Altersrentnerinnen und Altersrentner, die weiterhin arbeiten, müssen nicht auf dem gesamten Einkommen Beiträge zahlen. Es wird ein Freibetrag von CHF 16’800 von Jahr abgezogen werden. Dieser Rentnerfreibetrag wird ab dem 01.01.2024 freiwillig. Das bedeutet, dass Sie auf den Freibetrag verzichten können und so AHV-Beiträge auf dem gesamten Einkommen bezahlt werden.

Insbesondere Frauen und Männer, welche Beitragslücken aufweisen, können die Altersrente durch eine Weiterarbeit nach dem Referenzalter aufbessern. Dies unter Berücksichtigung der bezahlten AHV-Beiträge in dieser Zeit. Die Verbesserung der Rente gilt nur für bezahlte Beiträge ab dem 1. Januar 2024 und nur bis zur Höhe der maximalen Altersrente.

Eine Neuberechnung der Altersrente kann nach Erreichen des Referenzalters zwischen 65 und 70 Jahren einmalig erfolgen. Diese Neuberechnung gilt nur für die künftige Rente. Auch eine rückwirkende Neuberechnung der Altersrente ist möglich für alle, die am 01.01.2024 noch nicht 70-jährig sind. Anträge sind ab dem Jahr 2024 möglich.

Wie hoch wird meine Rente sein?

Bei Unsicherheiten oder bei konkreten Vorstellungen Ihrer Planung des Ruhestands, erstellt Ihre zuständige Ausgleichskasse gerne eine Rentenvorausberechnung nach den neuen Regeln ab 01.01.2024.

Bitte füllen Sie dazu einen Online-Antrag aus (Antrag für eine Rentenvorausberechnung), welchen Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (Altersrente der AHV (akbern.ch) finden.