Was sind Betreuungsgutschriften?

Betreuungsgutschriften sind Gutschriften in den individuellen Konti (IK) von Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Diese dienen dazu, den möglichen Erwerbsausfall zu kompensieren. Die Gutschriften erhöhen das durchschnittliche Jahreseinkommen, welches die Grundlage für die Berechnung einer AHV- oder IV-Rente ist.

Wann entsteht ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften?

Betreuungsgutschriften werden gewährt, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Räumliche Nähe: Die betreuende Person muss weniger als 30 km von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnen oder diese in weniger als einer Stunde erreichen können.
  • Verwandtschaft: Die betreuende Person und die pflegebedürftige Person müssen eng miteinander verwandt sein (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Schwiegereltern, Kinder).
  • Hilflosigkeit: Die pflegebedürftige Person muss Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.
  • Erziehungsgutschriften: Bei Kindern unter 16 Jahren besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutschriften, da bereits Erziehungsgutschriften gewährt werden.
  • Altersrente: Betreuungsgutschriften können nur Personen gewährt werden, die das Referenzalter noch nicht erreicht haben.

Was geschieht, wenn sich mehrere Personen um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern?

Pro pflegebedürftige Person kann nur einmal eine Betreuungsgutschrift pro Jahr gewährt werden. Beteiligen sich zwei oder mehr Personen an der Betreuung, müssen sie die Betreuungsgutschrift gleichzeitig geltend machen. Die Betreuungsgutschrift wird dann unter allen Anspruchsberechtigten aufgeteilt.

Wie wird die Betreuungsgutschrift geltend gemacht?

Der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift muss jährlich für das vergangene Jahr von der betreuenden Person direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.

Auskünfte www.akbern.ch oder www.ahv-iv.ch und bei der AHV-Zweigstelle.