Das Bauen ausserhalb der Bauzone resp. der Landwirtschaftszone ist nicht zu verwechseln mit dem Abparzellieren. Das Abparzellieren betrifft das Ablösen von Grundstücken aus dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB), welches nichts mit der Zonenzugehörigkeit gemäss Zonenplan der Gemeinde zu tun hat. In welcher Zone sich Ihr Grundstück befindet, können Sie im ÖREB-Kataster einsehen.

