Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Stöckli als Betriebsleiterwohnung
Standort: Heitern 449a, Sangernboden, Parzelle-Nr. 1100, 2’593’755 / 1’175’273
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB
Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Unverändert; häusliche Abwässer in best. Kleinkläranlage, Dachwasser in best. Meteorleitung
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal einzusehen: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: 03.03.2025
.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Guggisberg, 27.01.2025
Baubewilligungsbehörde Guggisberg