Projektverfasserin: wiesmann architect ag, Wasserwerkgasse 10, 3011 Bern

Bauvorhaben: Ausbau der Wohnfläche. Teilsanierung der Fassade & Einbau einer Kleinklär- & Photovoltaikanlage. Erstellen einer Stützmauer gegen Naturgefahren.

Standort: Schützeren 279, Parzellen-Nrn. 1554, 1555, Zone: Landwirtschaftszone, Wald

Schutzbestimmungen: Kantonales Naturschutzgebiet Sense-Schwarzwasser, BLN-1320 Schwarzenburgerland mit Sense- und Schwarzwasserschlucht

Ausnahmen:
Bauen im Wald (Art. 35 KWaV)
Bauen in Waldnähe (Art. 26 KWaG)
Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)
Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. a SG)
Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)
Eingriff in ein kantonales Naturschutzgebiet nach Ziffer 6 des Regierungsratsbeschlusses vom 27. Oktober 2010 zum NSG Nr. 55 Sense- Schwarzwasser

Auflage- und Einsprachefrist: 16. Februar 2026

Auflagestelle: Gemeinde Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/264281
eBau Nummer: 2025-1257

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland