Projektverfasserin: Gantrisch-Planung GmbH, Marchli 62, 3156 Riffenmatt
Bauvorhaben: Sanierung Wohnteil mit Wohnteilerweiterung innen, Neue WP Luft/Wasser aussen
Standort: Halbsack 466, 1738 Sangernboden, Parzelle Nr. 448, Zonen: Wald/Landwirtschaftszone
Temporäre Rodung: 71 m2
Realersatz temporäre Rodung: 71 m2
Definitive Rodung: 134 m2
Realersetz definitive Rodung: 118 m2
Schutzbestimmungen: historischer Verkehrsweg
Ausnahmen:
Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 bis 7 WaG, Art. 5 ff. WaV, Art. 19 KWaV)
Bauen in Waldnähe (Art. 26 KWaG)
Bauen im Wald (Art. 35 KWaV)
Bauen im Strassenabstand (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG)
Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
Hinweis: Das Bauen im Gewässerraum wird gestützt auf Art. 41c Abs. 1 GSchV beurteilt.
Auflage- und Einsprachefrist: 16. Februar 2026
Auflagestelle: Gemeinde Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20614
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren können nur gegen die Projektänderung gerichtet werden und sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

