Projektverfasserin: SF Baubegleitung GbmH, Susanne Ott, Längeneybad 125, 3154 Rüschegg Heubach

Bauvorhaben: Energetische Sanierung Ferienhaus, Anbau Carport und Holzterrasse, Heizungsersatz mit Luft/Wasser Wärmepumpe

Standort: Ottenleuebad 709, 1738 Sangernboden, Parzelle-Nr. 2153, 2’594’739 / 1’175’433

Nutzungszone: UeO Ottenleuebad

Schutzzonen: Moorlandschaftsschutzgebiet Gurnigel/Gantrisch (Objekt 163)

Gewässerschutzbereich: üB

Beanspruchte Ausnahmen: Änderung der vorgeschriebenen Dachform (Flachdach anstatt eines Satteldaches), Art. 7 UeO Ottenleuebad

Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Dachwasser wird vor Ort versickert

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg

Zudem können die Akten online über das eBau-Portal eingesehen werden.

Auflage- und Einsprachefrist: 7. April 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Guggisberg, 3. März 2026

Baubewilligungsbehörde Guggisberg