Projektverfasser: Gantrisch Planung GmbH, Sahlen 56a, 3156 Riffenmatt

Bauvorhaben: Um- und Ausbau Wohnteil, Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung,

Heizungsersatz mit Luft/Wasser Wärmepumpe

Standort: Stauden 138, 3156 Riffenmatt, Parzelle-Nr. 946, 2’591’885 / 1’178’745

Nutzungszone: Landwirtschaftszone

Gewässerschutzbereich: üB

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24c RPG / Unterschreiten der erforderlichen Raumhöhen Art. 67 BauV

Hauptmasse, Bauart und -materialien: Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neuer Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg

Zudem können die Akten online über das eBau-Portal eingesehen werden.

Auflage- und Einsprachefrist: 9. Februar 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Guggisberg, 18. Dezember 2025

Baubewilligungsbehörde Guggisberg