Projektverfasser: Clément Architekten AG, Patric Immer, Kirchweg 7, 1715 Alterswil
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Luft/Wasser Wärmepumpe. Haus E von A-E
Standort: Kriesbaumen, Parzelle-Nr. 2232, 2’593’238 / 1’181’651
Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 1 «Kriesbaumen»
Gewässerschutzbereich: üB
Hinweis: Erstwohnung nach ZWG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neue Anschlüsse im Trennsystem (Meteorwasserleitung)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg
Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal einzusehen.
Auflage- und Einsprachefrist: 1. September 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Guggisberg, 24. Juli 2025
Baubewilligungsbehörde Guggisberg

