Projektverfasser: Clément Architekten AG, Patric Immer, Kirchweg 7, 1715 Alterswil

Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand und Luft/Wasser Wärmepumpe. Haus B von A-E

Standort: Kriesbaumen, Parzelle-Nr. 2232, 2’593’238 / 1’181’651

Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 1 «Kriesbaumen»

Gewässerschutzbereich: üB

Hinweis: Erstwohnung nach ZWG

Hauptmasse, Bauart und -materialien: gemäss Gesuchsakten

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neue Anschlüsse im Trennsystem (Meteorwasserleitung)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorf 67, 3158 Guggisberg

Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal einzusehen.

Auflage- und Einsprachefrist: 1. September 2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Guggisberg, 24. Juli 2025

Baubewilligungsbehörde Guggisberg