Der Grosse Rat des Kantons Bern hat eine Liberalisierung der Feuerungskontrolle für Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt beschlossen. Im Rahmen dieser Revision ändern sich auch die Zuständigkeiten für den Vollzug. Diese liegt ab 1. August 2025 beim Amt für Umwelt und Energie. Somit dürfen die Gemeinden ab diesem Datum dafür auch keine Gebühren mehr erheben; der Gebührentarif kann aufgehoben werden.
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Guggisberg mit Beschluss vom 24. November 2025 den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle rückwirkend per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben und damit ausser Kraft gesetzt hat.
Gemäss Artikel 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 kann gegen diesen Beschluss innerhalb von 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland, Poststrasse 75, 3072 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
GEMEINDERAT GUGGISBERG

