Erleichterte Einbürgerung
Ausländische Ehepartner und Kinder von Schweizer Staatsangehörigen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine frühzeitige Einbürgerung.
Die Voraussetzungen und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden.
Ordentliche Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige mit der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) können unter bestimmten Voraussetzungen die Schweizerische Staatsangehörigkeit erlangen.
Die Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
Die Gesuchsunterlagen und weiterführende Informationen über die ordentliche Einbürgerung können Sie bei der Einwohnerkontrolle beziehen. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular mit allen Beilagen wiederum bei der Einwohnerkontrolle ein.
Einbürgerung Schweizerin / Schweizer
Als Schweizerbürgerin / Schweizerbürger können Sie ein weiteres Gemeindebürgerrecht (Heimatort) erwerben.
Die Gesuchsunterlagen und weiterführende Informationen über die Einbürgerung von Schweizer/innen können Sie bei der Einwohnerkontrolle beziehen. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular mit allen Beilagen wiederum bei der Einwohnerkontrolle ein.

