Baubewilligungspflichtig / Baubewilligungsfrei
Der Heizungsersatz benötigt nicht in jedem Fall eine Baubewilligung. Die Baubewilligungspflicht ist immer gegeben, wenn eine Änderung im Innern eines Gebäudes die Brandsicherheit betrifft. Zudem besteht auch eine Baubewilligungspflicht, wenn eine Anlage Lärmimmissionen verursacht. Wärmepumpen benötigen nicht in jedem Fall eine Baubewilligung. Welche baubewilligungsfrei erstellt werden können, sind in den Richtlinien für die erneuerbaren Energien aufgeführt.
Bei folgenden Vorhaben ist die Baubewilligungspflicht gegeben (Aufzählung nicht abschliessend):
- Einbau von zusätzlichen Feuerstellen (z.B. Cheminées, Kachel- und Speicheröfen, Kochherde, Warmluftheizungen)
- Änderung oder Neuinstallation von Abgasanlagen
- Umstellung von Feuerungsanlagen (Öl auf Holz, Öl auf Gas, Holz auf Gas, Gas auf Wärmekraftkoppelung usw.)
- Aufstellen von Luft-Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Amt für Umwelt und Energie.
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Meldepflicht
Der Ersatz einer Heizung ist immer meldepflichtig. Dies gilt auch beim Ersatz eines Brenners, Kamins oder Öltanks (bei baubewilligungsfreien Anlagen). Es gelten spezifische Anforderungen an den Heizungsersatz gem. Art 20a der Energieverordnung. Die Meldung für einen Heizungsersatz erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern mittels der Meldung über einen Wärmeerzeugerersatz. Die Meldung über einen Wärmeerzeugerersatz ist bei baubewilligungsfreien sowie bei baubewilligungspflichtigen Heizungswechsel einzureichen.
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Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes, spätestens bis 31.12.2043, ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden. Weitere Informationen sind unter der Webseite vom Amt für Umwelt und Energie.
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Elektroheizungen
Der Neueinbau von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen ist nicht erlaubt. Bestehende Anlagen müssen innert 20 Jahren (bis Ende 2031) durch
gesetzeskonforme Systeme ersetzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Webseite vom Amt für Umwelt und Energie.

