Im 2. Kindergartenjahr, in der 4. und in der 8. Klasse ist eine ärztliche Untersuchung obligatorisch. Die Gemeinde bietet eine schulärztliche Untersuchung an. Eltern, welche ihre Kinder durch ihren Hausarzt untersuchen lassen wollen, bestätigen dies der Schulärztin mit dem entsprechenden Formular.

