Was ist die Altersrente der AHV?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems. Alle in der Schweiz ansässigen oder arbeitenden Personen sind versichert und müssen entsprechende Beiträge zahlen.
Bei Erreichen des Rentenalters haben Versicherte, die mindestens ein Jahr lang versichert waren, Anspruch auf Auszahlung einer Altersrente der AHV.
Anmeldung für eine Altersrente
Merkblatt Altersrente
Merkblatt Erziehungsgutschriften
Welches ist das ordentliche Rentenalter?
Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht im Monat nach Erreichen des Rentenalters.
Wie hoch ist die AHV-Altersrente?
Die monatliche AHV-Altersrente bei vollständiger Beitragsdauer beträgt:
mindestens: CHF 1’225.00
höchstens: CHF 2’450.00
Bei Ehepaaren ist die Summe beider Renten auf CHF 3’675.00 begrenzt.
Wie wird der Anspruch auf eine AHV-Rente geltend gemacht?
Die Anmeldung muss vor Beginn des Rentenanspruchs mit dem Anmeldeformular eingereicht werden. Wir empfehlen die Anmeldung vier Monate vor Anspruchsbeginn einzureichen.
Die Anmeldung kann an die AHV-Zweigstelle in Guggisberg gerichtet werden.
Welche Möglichkeiten einer vorbezogenen AHV-Rente gibt es?
Die Altersrente kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden, wird aber während des gesamten Rentenalters gekürzt.
Die monatliche Altersrente wird in diesem Fall abhängig von der Dauer des Rentenvorbezugs mit nachfolgender Berechnung gekürzt:
Kürzung: Frauen und Männer
AVH-Rentner/in
| Frauen | Männer | Vorbezugsdauer | Kürzung |
|---|---|---|---|
| 63 Jahre | 64 Jahre | 1 Jahr | 6.8% |
| 62 Jahre | 63 Jahre | 2 Jahre | 13.6% |
Die AHV/IV/EO-Beitragspflicht besteht bis zum ordentlichen Rentenalter weiter.
Während des Rentenvorbezugs besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Kinderrente.
Die Anmeldung muss vor Beginn der Anspruchsberechtigung eingehen. Bei späterer Anmeldung ist kein Rentenvorbezug mehr möglich.
Anmeldung für einen Vorbezug- oder Aufschub der Altersrente
Merkblatt flexibler Rentenbezug
Welche Möglichkeiten eines Aufschubs der AHV-Altersrente gibt es?
Versicherte können den Rentenbezug bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters um ein bis fünf Jahre aufschieben und so während des gesamten Rentenalters eine höhere Rente erhalten.
Die monatliche Altersrente erhöht sich entsprechend der Aufschubdauer gemäss folgender Rechnung:

Anmeldung für einen Vorbezug- oder Aufschub der Altersrente
Merkblatt flexibler Rentenbezug
Wie kann eine Rentenvorausberechnung beantragt werden?
Richten Sie Ihren Antrag mit dem entsprechenden Formular an die AHV-Zweigstelle in Guggisberg.
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften müssen in jedem Fall beide Partner eine Rentenvorausberechnung beantragen. Die beiden Anträge müssen bei der gleichen AHV-Zweigstelle eingereicht werden.
Antrag für eine Rentenvorausberechnung
Merkblatt Rentenvorausberechnung

