- Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Beim Aufenthalt in einem Heim oder Spital erfolgt dies durch den Heim- oder Spitalarzt.
- Informieren Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Dieser wird die weiteren Arbeiten übernehmen. Wenn Sie die Formalitäten selbständig erledigen möchten, benötigen Sie keinen Bestattungsdienst. Folgende Aufgaben erledigt der Bestattungsdienst bzw. erledigen die Angehörigen:
- Einreichen der ärztlichen Todesbescheinigung, der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und des allfällig vorhandenen Familienbüchleins oder des Familienausweises beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland (za.bm.zbd@be.ch), Laupenstrasse 18 A, 3008 Bern, Tel. 031 635 42 00. Das Zivilstandsamt stellt die Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles aus.
- Kontaktaufnahme mit der Bestattungsbehörde. Die Bestattungsbehörde zieht den Sigrist / Totengräber bei, um die Aufbahrung des Leichnams, die Art (Erdbestattung oder Urnengrab) und die Organisation der Bestattung zu besprechen.
- Beizug einer Pfarrerin / eines Pfarrers für die Abdankung. Auf der Webseite der Kirchgemeinde Guggisberg finden Sie vom zuständigen Pfarrer die Kontaktangaben.
- Die Siegelungsverantwortlichen nehmen mit den Angehörigen Kontakt auf. Die Siegelungsverantwortlichen haben den Auftrag bei jedem Todesfall mit den Angehörigen innerhalb von sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalteramtes zu erstellen und die allenfalls nötigen erbsichernden Massnahmen einzuleiten. Welche Unterlagen Sie an die Siegelung mitnehmen müssen, können Sie dem Merkblatt Siegelung entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland.

