Gestützt auf Art. 45 und 46 der kantonalen Gemeindeverordnung und Art. 25 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Guggisberg wird bekannt gemacht:
Der Gemeinderat Guggisberg hat am 7. Juli 2025 die 1. Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofsreglements beschlossen. Das revidierte Reglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Hinweis:
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung Guggisberg öffentlich auf und sind zudem auf der Homepage einsehbar.
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können gegen den Reglementserlass das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung im Anzeiger. Ein allfälliges Referendum ist mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung Guggisberg einzureichen.
Gemeinderat Guggisberg

