Auf den 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der
Schweizer und die Verordnung dazu angepasst.

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Heimatscheine / Niederlassungsausweise:
Aufgrund dieser Änderung wird im Kanton Bern bei einem Umzug einer Schweizerin resp. eines
Schweizers kein Heimatschein mehr verlangt. Für die Anmeldung von Kindern werden zudem keine
Familienausweise mehr benötigt. Die Daten werden ausschliesslich über die digitale Schnittstelle
vom Zivilstandsamt bezogen.
Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein bei der
Wohnsitzgemeinde ausgestellt wurden, entfallen somit ebenfalls. Zur Bestätigung des Wohnsitzes können Sie nach wie vor eine Wohnsitzbestätigung bestellen. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.

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Wohnsitzwesen in Guggisberg:
Schweizer/innen, die in die Gemeinde Guggisberg zuziehen, innerhalb der Gemeinde umziehen oder wegziehen, haben dies der Einwohnerkontrolle umgehend zu melden. Die Meldung kann entweder persönlich am Schalter oder via Online-Plattform eUmzug erfolgen.
Bei der persönlichen Meldung am Schalter, müssen Sie einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte / Pass / Führerschein etc.) vorweisen.

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Handhabung deponierte Heimatscheine
Die bisher deponierten Heimatscheine bleiben vorerst bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.
Bei einem Wegzug in eine andere bernische Gemeinde wird der Heimatschein ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie in einen anderen Kanton wegziehen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, bleibt der Heimatschein bei Ihnen zu Hause.

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Änderung Personalien / Heimatort oder Zivilstand:
Bei Änderungen des Zivilstands, der Personalien oder des Heimatortes erhält die Gemeinde diese
Meldung auf digitalem Weg. Somit wird kein neuer Heimatschein benötigt und der alte Heimatschein
wird von der Gemeinde vernichtet. Das gleiche Verfahren gilt auch bei Einbürgerungen oder
Volljährigkeit. Heimatscheine von verstorbenen Personen werden vernichtet.