Der Gemeinderat Guggisberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetztes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung des Oberingenieurkreises II vom 15.08.2023 folgende Verkehrsmassnahme:
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Tempo-30-Zone Brandelen Dorf/Zelg: Zonensignalisation 30 km/h
- Gemeindestrasse von Brandelen/Pfruendmatte herkommend (Parz. Nr. 2280).
- Gemeindestrasse von Zelg herkommend (Parz. Nrn. 2262+2261).
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Rechtmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde, die mindestens im Doppel einzureichen ist, muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Guggisberg