Das Amt für Wasser und Abfall hat die vom Gemeinderat Guggisberg am 17. Oktober 2022 beschlossene Überbauungsordnung, bestehend aus zwei Überbauungsplänen und Überbauungsvorschriften betreffend der «abwassertechnischen Erschliessung Gummen/Zelg» in Anwendung von Art. 28 KGSchG in Verbindung mit Art. 21 und 22 WVG und Art. 88 Abs. 6 BauG in Anwendung mit Datum vom 17. Januar 2023 genehmigt.
Die Überbauungsordnung ist am 1. März 2023 in Kraft getreten.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Guggisberg zu den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme offen.

Gemeinderat Guggisberg