Der Gemeinderat gibt gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass die Personalverordnung im Rahmen einer Totalrevision genehmigt wurde.

Die neue Personalverordnung mit den Anhängen 1 und 2 tritt per 1. Juli 2026 in Kraft. Anhang 3 der neuen Personalverordnung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.

Gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 kann gegen diesen Beschluss innerhalb von 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland, Poststrasse 75, 3072 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat