Per 01.01.2023 ist das neue Energiegesetz und die neue Energieverordnung im Kanton Bern in Kraft getreten. Detailliertere Informationen können hier abgerufen werden:
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/energie/energiegesetz.html

Jedoch wollen wir es nicht unterlassen, Sie über die grösseren Änderungen – gerade hinsichtlich Baueingabe – zu informieren.

Neubauten
Die bisher gültigen Standardlösungskombinationen und der rechnerische Nachweis für Neubauten fallen weg.

Neu gilt die gewichtete Gesamtenergieeffizienz eines Neubaus. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Der Nachweis erfolgt mit dem Formular EN 101b des Kantons Bern. Die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) darf in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche (Fassadenabwicklung, Dach) von mehr als 300 m2 muss eine Solaranlage installiert werden. Zusätzlich müssen bei Neubauten ein angemessener Teil der Parkplätze für die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge ausgerüstet, resp. vorbereitet werden.

Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Dies gilt auch bei Ersatz eines Brenners, Kamins oder Öltanks. Es gelten spezifische Anforderungen an den Heizungsersatz gem. Art 20a der Energieverordnung. Der Nachweis der Massnahmen erfolgt via eine Meldung über das eBau-Portal des Kantons Bern (Formular EN-120 BE).

Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes, spätestens bis 31.12.2043, ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

Umbauten/Umnutzungen/Einzelbauteilnachweis
Weiterhin gültig ist der Einzelbauteilnachweis bei Umnutzungen, Umbauten, Sanierungen und Erweiterungen im bestehenden Gebäudevolumen, sowie bei kleinen Anbauten, sofern die zusätzliche Energiebezugsfläche kleiner als 50 m2 ist oder diese max. 20 % der bereits bestehenden Energiebezugsfläche beträgt. Diese Regelung galt bereits in der alten Energieverordnung vor 2023.

Formulare und Berechnungshilfen finden Sie hier:
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/energie/energievorschriften-bauen.html

Ansonsten erteilt die regionale Energieberatung gerne weitere Auskünfte.